Landesbildungsserver Baden-Württemberg - Beurteilung mündlicher Prüfungen
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Beurteilung mündlicher Prüfungen

Die folgenden Ausführungen sind das Ergebnis einer ausgedehnten Diskussion unter Fachkolleginnen und Fachkollegen während der Akademietagung.  Sie können einen Orientierungsrahmen für die Prüfungskommissionen darstellen.  Begründete Abweichungen sind jedoch jederzeit möglich.

Die Diskussion zeigte zusätzlich, dass eine weitere Reglementierung bzw. Vereinheitlichung nicht sinnvoll ist, weil die Prüfungssituationen so vielfältig und vielschichtig sind.  

Tagungsgeschehen

Allgemeine Grundsätze

  • Prüfung "pro Schüler" (kein Kreuzverhör; keine reine Prüfung auf Defizite).
  • Die Prüfung muss ein Endergebnis von fünfzehn Notenpunkten ermöglichen.  
    Alternativ: Niveau der Fragen muss so gesteigert werden, dass ein Endergebnis von 15 Notenpunkten möglich ist.
  • Die Aufgabe muss einen zehnminütigen Vortrag ermöglichen.
  • Die Aufgabe sollte in der vorgegebenen Zeit vollständig bearbeitet werden können.
  • Der Wechsel des Prüfungsgebiets nach ca. zwölf Minuten ist wünschenswert.
  • Die Präsentation (einschließlich der Nachfragen zur Präsentation) muss das Potenzial für fünfzehn Notenpunkte haben.

 

Beurteilungskriterien für die gesamte Prüfung

  • Fachliche Richtigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Vollständigkeit / Schwerpunktsetzung
  • Logischer Aufbau
  • Erweiterungsmöglichkeiten erkennen
  • Darstellung / Veranschaulichung
  • Sprache (nicht nur Fachsprache)

 

Zusätzliche Beurteilungskriterien für den Schülervortrag

  • Logischer Aufbau
  • Erweiterungsmöglichkeiten erkennen
  • Medieneinsatz
  • Visualisierung

 

Zusätzliches Beurteilungskriterium für das Prüfungsgespräch

  • Flexibilität

 

Gewichtung

Vortrag mit Nachfragen einerseits und Prüfungsgespräch andererseits gehen etwa zu gleichen Teilen in die Endnote ein.  Die fachliche Note bildet die Grundlage der Endnote.  Leistungen in Präsentation und Kommunikation können zu Abweichungen von bis zu zwei Notenpunkten nach oben oder unten führen.  Die Endnote liegt jedoch zwischen 00 und 15 Notenpunkten (einschließlich).

 

Tipps

  • Es ist unabdingbar, dass alle Prüflinge über die veränderte Form der Prüfung und die gewählten Kriterien rechtzeitig informiert werden.
  • Die Prüflinge müssen rechtzeitig auf die veränderte Prüfung vorbereitet werden ("Wie gelernt, so geprüft").
  • Die Prüfungskommission muss sich vor der Prüfung über die Kriterien und deren Gewichtung einigen.  Die Diskussion darf nicht in der Prüfung und nicht zu Lasten der Prüflinge stattfinden.   Möglicherweise kann man sich bereits bei der Vorlage der Prüfungsaufgaben einigen.  Die Prüfungsaufgaben sollen dem Prüfungsvorsitzenden / der Prüfungsvorsitzenden (und möglichst auch dem Protokollanten / der Protokollantin) rechtzeitig zugehen, so dass eventuelle Missverständnisse vor der Prüfung geklärt werden können.

 

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